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Aktuelle Seitenauswahl: Unterstützung |
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Wichtige Angaben: Vorname / Name / Straße / PLZ / Ort
Bei Spenden über EUR 200,- senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zu.
Bei Spenden bis EUR 200,- reicht dem Finanzamt die Kopie des Kontoauszugs.
Wenn Sie das Geld für ein bestimmtes Projekt spenden möchten, dann können Sie dies ebenfalls im Verwendungszweck vermerken.
Spendenkonto: KiNiKi gAG
Volksbank Plochingen eG
Am Fischbrunnen 8
73207 Plochingen
BLZ: 611 913 10
Konto: 709 808 070
BIC: GENODES1VBP
IBAN: DE84 6119 1310 0709 8080 70
Wir bedanken uns schon jetzt im Namen der Kinder für Ihr Interesse und Ihre Spende!
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Spenden Sie einfach und bequem per Telefon!
Wählen Sie einfach nur
+49 (7 11 ) 2 73 94 - 3 70
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8.30 - 17.00 Uhr
Die von Ihnen gemachten Angaben werden von uns mit der nötigen Sorgfalt und Diskretion behandelt und nicht an Dritte weitergegeben!
Wir richten uns nach den Allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Wir bedanken uns schon jetzt im Namen der Kinder für Ihr Interesse und Ihre Spende!
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Wie können sie zu den KiNiKi Freunden gehören, was bedeutet es, KiNiKi Freundin/Freund zu sein?
Hier haben wir für sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Wie werden sie Freundin/Freund von KiNiKi?
Sie schicken uns ein e-mail, rufen uns an oder schreiben uns, dass sie dazu gehören möchten und wie sie uns unterstützen möchten. Ihre Unterstützung erhalten wir per Einzugsermächtigung, per Dauerauftrag oder per regelmäßiger Überweisung. Den Rhythmus bestimmen Sie selbst.
Was sind die KiNiKi Freunde?
Sie unterstützen KiNiKi finanziell regelmäßig und planbar. Sie entscheiden selbst über die Höhe ihrer Spende und über die Dauer ihrer Spende. Sie spenden für KiNiKi allgemein oder projektbezogen.
Erhalten Sie eine Spendenbescheiningung?
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Für Spenden unter 100 € erkennt das Finanzamt ihren Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg an. In allen anderen Fällen erhalten sie von uns unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).
Was passiert, wenn ich bei den KiNiKi Freunden nicht mehr mitmachen kann?
Es gibt keine Kündigungsfristen. Sie können Ihre regelmäßige Spende jederzeit fristlos beenden, schriftlich, telefonisch, oder per e-mail.
Und Jetzt?
Freuen wir uns auf Sie ............
KiNiKi gAG
In den Entenäckern 18
70599 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 27 394-360
Fax +49 (711) 27 394-364

Bankverbindung: Volksbank Plochingen BLZ 611 913 10 Konto 709 808 003
Wir bedanken uns im Namen der Kinder für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!
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Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
HINWEIS: Bei Spenden bis EUR 200,- reicht Ihrem Finanzamt eine Kopie des Kontoauszugs!
Spenden an uns werden in der Regel als "Spenden für gemeinnützige Zwecke" anerkannt und bestätigt.
Sofern ausdrücklich vom Spender gewünscht und bei der Überweisung mitgeteilt, kann KiNiKi auch "Spenden für mildtätige Zwecke" annehmen und mit einer besonderen Spendenquittung für mildtätige Zwecke bestätigen.
Rückwirkend ab 1. Januar 2007 können Spenden an gemeinnützige Zwecke bis zu 20% vom Gesamtbetrag der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden.
Alternativ können die Spenden auch bis zu einem Betrag in Höhe von vier Promille der Summe aus Umsatz und Lohnaufwendungen abgezogen werden.
Die Neuregelung hält für Spender einen weiteren Vorteil parat: Überschreitet er den für Spenden festgesetzten Steuerfreibetrag, kann er den Mehrbetrag in Zukunft zeitlich unbeschränkt steuerlich geltend machen.
KiNiKi dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken und ist deshalb von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Begriffsdefinition:
"Gemeinnützige Zwecke sind Aufgaben, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit ist dann anzunehmen, wenn die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, insbesondere zählt hierzu die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, des Heimatgedankens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesen und des Sports (§ 52 II AO). Die Förderung g. Z. unterliegt steuerlichen Vergünstigungen."
"Mildtätige Zwecke sind Tätigkeiten, die ausschließlich und unmittelbar auf die Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet ist; bedürftig sind Personen, die wegen ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen."
Quelle: Gabler Wirtschaftlexikon, Gabler, Wiesbaden, 2001
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Wirtschaftsbetriebe sind sich heute immer mehr ihrer wichtigen Rolle in unserer Gesellschaft bewußt und übernehmen auch zunehmend soziale Verantwortung.
Sie können in vielfacher Weise KiNiKi unterstützen:
- Gratisanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften
- Webseite zu KiNiKi verlinken
- Infomaterial von KiNiKi auslegen und Spendose aufstellen
- sportliche Veranstaltungen zu Gunsten von KiNiKi
- Mitarbeiter für ehrenamtliche Arbeit freistellen
- statt Geschenke an Weihnachten/Geburtstage/Jubiläen Spenden an KiNiKi
- Tombolas zu Gunsten von KiNiKi
- eigene Produkte zu Gunsten von KiNiKi verkaufen
- Spenden sammeln bei bestimmten Anlässen
- regelmäßig größere Beträge spenden
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir gerne weitere Möglichkeiten der Unterstützung!
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Setzen Sie sich ein "Denkmal" in den Herzen der Kinder
"Ich kenne KiNiKi von der ersten Stunde an und habe die Entwicklung stets mit großem Interesse verfolgt. Das Gefühl, dass ich KiNiKi auch nach meinem Tod noch unterstützen kann, gibt mir sehr viel Kraft und macht mich glücklich. Mein Tod bedeutet dadurch nicht nur Trauer und Leid, sondern auch Hoffnung und Freude!“
Wie Frau/Herr N.N. können auch Sie sich, über Ihren eigenen Tod hinaus, ein Denkmal in den Herzen der Kinder errichten. Manche Menschen möchten auch nach Ihrem Tod den Kindern in Not helfen und bedenken KiNiKi in ihrem Testament.
Die Testamentspende ist eine ganz besondere Art der Spende und zeigt das Vertrauen und den Glauben, den die Menschen in KiNiKi haben. Für diese besondere Spende wollen wir uns auch auf eine besondere Art bedanken. Die Namen dieser Spender versuchen wir in den von uns unterstützden Projekten unterzubringen (z.B heißt die Werkstatt in........ N.N.).
Wir sind auf jede Art von Hilfe angewiesen, um die Projekte weiterhin unterstützen zu können und in diesem Zusammenhang spielt die Testamentspende eine wichtige Rolle. Mit Ihrer Hilfe können wir Projekte langfristig unterstützen und diese über Jahre hinaus finanziell absichern. Dies vereinfacht nicht nur für uns die Planung, sondern gibt den Kindern in den Projekten ein Gefühl der Sicherheit. In Gesprächen mit Interessierten bekommen wir immer wieder die Frage gestellt: "Warum ein Testament?" Mit einem Testament können Sie eventuellen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen, denn es ist mit Sicherheit nicht in Ihrem Interesse, dass nach Ihrem Tod ein Streit in der Familie entbrennt.
Beim Erstellen eines Testamentes sollten Sie ein paar wesentliche Punkte beachten:
- Das Testament sollte eigenhändig geschrieben sein
- Es muss Ihre Unterschrift beinhalten
- Ebenso Ort und Datum der Ausstellung
- Sie müssen die Pflichtanteile für Ehepartner, Kinder und Enkel berücksichtigen
Dies ist ein wichtiger Schritt und sollte von Ihnen wohl bedacht sein. Für Fragen stehen Ihnen Jörg Hofmann (Vorstand) jederzeit zur Verfügung!
Jörg Hofmann | Tel.: +49 (7 11) 2 73 94-3 70 | 
Wir sagen jetzt schon, im Namen aller Kinder, vielen Dank für Ihr Interesse und für Ihre Unterstützung!
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Mit Ihren Bußgeldzuweisungen unterstützen Sie KiNiKi und somit Kinder und Jugendliche, die unschuldig in Not geraten sind!
Für Ihre Bußgeldzuweisungen halten wir ein umfassendes Servicepaket bereit, das die Handhabung für Sie und uns einfach gestaltet.
So haben wir eigens für die Bußgeldzuweisungen ein Konto eingerichtet, damit sicher gestellt werden kann, dass für die Einzahlung keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
Darüber hinaus überwachen wir für Sie die Zahlungseingänge und unterrichten Sie über eingegangene Zahlungen bzw. über noch nicht geleistete Zahlungen.
Unser eigens für Sie entworfenes Bußgeld-Servicepaket beinhaltet:
- 50 Überweisungsträger-Vordrucke
- 50 Aufkleber mit Anschrift und Bankverbindung der KiNiKi gAG
- Informationen zur KiNiKi gAG
Für weitere Informationen können Sie mit Jörg Hofmann Kontakt aufnehmen oder Sie benutzen das Kontaktformular.
Er beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen und ist in unserem Hause der ideale Ansprechpartner zu diesem Thema.
Jörg Hofmann | Tel.: +49 (7 11) 2 73 94-3 70 | 
Für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen möchten wir uns schon jetzt bedanken !
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Sie können ehrenamtlich mithelfen!
Esslingen
Wo: Verein Jugendhilfe e.V.
Umfang: 1x wöchentlich oder 14tägig oder nach Bedarf
Was: Hausaufgabenhilfe, Märchen erzählen, Wahloma und Wahlopa
Stuttgart
Wo: Stiftung Wilhelmspflege, Hilfe zur Erziehung (HZE)
Umfang: nach Bedarf
Was: Dolmetschen für Menschen aus Albanien, Kosovo u.a.
Wo: Schülercafe Alberta Stuttgart Sillenbuch / Riedenberg
Umfang: nach Absprache
Was: Hilfe bei Hausaufgaben, Betreuung von Kindern
Wo: Stuttgart Ost, Lichtstube
Umfang: nach Absprache und Bedarf
Was: Hilfe bei Kinderbetreuung Grundschulalter und Hausaufgaben
Die Auswahl erfolgt nach Feststellung der Befähigung der jeweiligen Person, um einen erfolgreichen Einsatz sicherzustellen.
Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an:
Jörg Hofmann | Tel.: +49 (7 11) 2 73 94-3 70 | 
Wir sind wir auch auf Ihre eigenen Angebote der ehrenamtlichen Hilfe gespannt!
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